Kenntnisermittlung

Ihre Kenntnisse über Finanzinstrumente

Sie möchten Finanzinstrumente wie Wertpapiere erwerben oder dies zukünftig tun? Dann ist es uns wichtig, dass wir Ihre Kenntnisse über Finanzinstrumente einschätzen können. Das können wir nur, wenn wir uns über Fragestellungen von Ihren Kenntnissen ein Bild verschafft haben. Hierzu sind wir rechtlich verpflichtet.  

Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf

Mit unserer Anlagefibel erhalten Sie relevante Informationen, um Ihre Anlageentscheidung vorzubereiten.

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Sie fühlen sich startklar? Dann hinterlegen Sie Ihre Kenntnisse über Finanzinstrumente gleich hier im OnlineBanking.

Häufige Fragen zur Kenntnisermittlung

Für welche Produkte gilt die Kenntnisermittlung?

Wir benötigen Angaben zu Ihren Kenntnissen über Finanzinstrumente, die Sie erwerben möchten. Die Kenntnisermittlung unterscheidet sich abhängig vom betroffenen Finanzinstrument. Für Anleihen, Aktien, Fonds und die meisten Anlagezertifikate sollten Sie Basiskenntnisse haben. Weitere Finanzinstrumente sollten Sie nur mit erweiterten Kenntnissen erwerben. Für beide Kenntnisstufen gibt es unterschiedliche Fragestellungen zur Kenntnisermittlung. Zu den Fragen kommen Sie über den Link "Zur Kenntnisermittlung" auf dieser Seite.

Welche Kenntnisse sollte ich über Finanzinstrumente haben?

Grundsätzlich sollten Sie sich von den Arten der von uns angebotenen Finanzinstrumente ein genaues Bild machen. Zum Einstieg haben wir einige grundlegende Kenntnisse in der Anlagefibel für Sie zusammengefasst. Ausführliche Informationen finden Sie in den Basisinformationen und den gesetzlichen Verkaufsunterlagen.

Was passiert, wenn ich die Fragen nicht richtig beantworte?

Wenn Sie beratungsfrei ohne Nachweis der relevanten Kenntnisse Finanzinstrumente erwerben möchten, können Sie das. Jedoch müssen wir Sie dann darauf hinweisen, dass die Geschäfte für Sie nicht angemessen sind.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Ermittlung der Kenntnisse?

Aufgrund neuer Leitlinien der ESMA (European Securities and Markets Authority), die von der BaFin in den Besonderen Teilen (BT) 6 und 7.1 der MaComp übernommen wurden, führen wir seit dem 20.02.2025 die Kenntnisermittlung durch. Diese Überprüfung Ihrer Kenntnisse dient Ihrem Schutz als Anleger.

Wer muss die Kenntnisermittlung durchführen?

Wenn Sie ein Wertpapier-Neukunde sind oder als Bestandskunde eine bestandsmehrende Transaktion in Ihrem Wertpapierdepot durchführen möchten, müssen Sie die Kenntnisermittlung absolvieren. Dies gilt auch, wenn Sie bevollmächtigt oder gesetzlich berechtigt sind, über ein Wertpapierdepot zu verfügen und eine bestandsmehrende Transaktion planen.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Für Ihr Bankdepot gibt es eine Übergangsfrist bis zum 15.04.2025. Ab diesem Datum ist die Kenntnisermittlung verpflichtend. Zwischen dem 20.02.2025 und dem 15.04.2025 ist sie freiwillig. Bei Depots der Union Investment sind ab dem 20.02.2025 keine Kauftransaktionen ohne Kenntnisermittlung möglich, bestehende Sparpläne werden weiterhin ausgeführt.

Muss ich die Kenntnisermittlung auch bei telefonischen Aufträgen durchführen?

Ja, auch bei telefonischen Aufträgen über unser Kunden-Dialog-Center ist die Kenntnisermittlung erforderlich. Die genannten (Übergangs-)Fristen gelten auch hier.

Kann ich die Kenntnisermittlung ablehnen?

Sie haben die Möglichkeit, die Kenntnisermittlung abzulehnen, was wir Ihnen jedoch nicht empfehlen. In diesem Fall erscheint ein Hinweis, dass wir keine Angemessenheitsprüfung durchführen können. Nach Bestätigung des Warnhinweises können Sie im Online-Banking einen Kaufauftrag erteilen. Wir bitten Sie jedoch, die Ermittlung durchzuführen, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen zu können.

Wie ist die Kenntnisermittlung aufgebaut?

Die Kenntnisermittlung besteht aus zwei Stufen: Basiswissen und Erweiterte Kenntnisse. Sie können den Test für erweiterte Kenntnisse erst nach Bestehen des Basistests durchführen. Der Basistest reicht für grundlegende Depottransaktionen wie Fondskäufe und Aktienkäufe aus.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Keine Sorge, wir sind für Sie da und informieren Sie gern. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, dann schauen wir uns das gemeinsam an.